„Offene Badekuren“ in der Klinik Solequelle in Bad Westernkotten
nach § 23 SGB V Medizinische Vorsorgeleistung
Das Team der nahegelegenen Klinik Solequelle freut sich darauf, Ihnen in der Klinik ein umfassendes Angebot an Anwendungen zur Verfügung zu stellen und Ihnen dabei zu helfen, sich rundum wohlzufühlen.
Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen oder Anregungen zu melden - das Team der Klinik Solequelle steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben die freie Wahl, in welchem staatlich anerkanntem Kurort und in welcher Einrichtung Sie die offene Badekur durchführen wollen. Wenn Sie sich für unseren schönen Kurort Bad Westernkotten und die Klinik Solequelle, mit eigenem Badearzt, entscheiden, können Sie - je nach Verfügbarkeit - bei uns im Thermalhotel unterkommen!
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Der neue Badearzt in der Klinik Solequelle!
Facharzt für Orthopädie, Badearzt
Ärztlicher Direktor der Klinik Solequelle
Termine nach Vereinbarung in der Zeit von
Montag - Freitag 8:00 -14:00 Uhr
unter Telefon: 02943 - 894 160
oder per Mail: medizin@klinik-solequelle.de
Klinik Solequelle
Mühlenweg 13
59597 Bad Westernkotten
Lesen Sie hier den Artikel der Heilbad Westernkotten GmbH zur Begrüßung Uwe Rückerts als neuen Badearzt in Bad Westernkotten (Stand: März 2024):
Was ist eine offene Badekur?
Als offene Badekur wird eine ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet (§ 23 SGB V)
Eine offene Badekur wird als ambulante Behandlung zur Vorbeugung oder Erhaltung der Gesundheit verordnet. Sie fördert präventive Maßnahmen durch Eigenverantwortung und Selbsthilfe, indem medizinische Vorsorge mit Kurbehandlungen in einer entspannten Urlaubsumgebung kombiniert wird.
Sie selbst wählen den staatlich anerkannten Kurort aus, um sich hier zu behandeln. Offene Badekuren sind in der Regel nur dann eine Option, wenn eine ambulante Therapie nicht ausreichend ist oder medizinisch nicht empfohlen wird. Ihr Hausarzt muss die Kur verordnen, damit Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen und genehmigen lassen können.
Es gibt zwei Arten der offenen Badekuren:
- ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung um das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern
- ambulante Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit um die Verschlimmerung einer chronisch gewordenen Krankheit zu verhindern